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Orden der Augustiner-Chorherren

Allgemeines und Geschichte

Der Orden der Augustiner-Chorherren ist ein katholischer Priester- und Seelsorgsorden, der nach der Regel des hl. Augustinus lebt.

Eines der besonderen Merkmale des Ordens ist das gemeinschaftliche Leben,
das die Chorherren besonders pflegen. Als Ziel dieser Lebensweise gibt der hl. Ordensvater Augustinus in seiner Regel vor, „in Eintracht zusammenzuwohnen und ein Herz und eine Seele auf Gott hin zu sein“, um vor allem Gott und den Nächsten zu lieben und zu dienen.

Daher sind Herzensgemeinschaft, Gütergemeinschaft und Arbeitsgemeinschaft unabdingbare Elemente des Chorherrenlebens.

Die nötige Kraft für diesen Lebensstil und die Aufgaben in der Seelsorge schöpfen die Augustiner-Chorherren aus der gemeinsamen
Feier der Eucharistie und dem Chorgebet.

Ursprung des Ordens

Der Orden der Augustiner-Chorherren ist der älteste Priesterorden der Kirche.

Er entwickelte sich aus Klerikergemeinschaften, die zunächst im 4. Jahrhundert n. Chr. vom heiligen Eusebius von Vercelli und vom heiligen Augustinus an ihren Domkirchen gebildet wurden.

Ihre Eigenart bestand darin, dass sie als eine Neuheit das Ordensleben der Mönche annahmen, die ursprünglich nicht Priester waren, und es mit ihrem seelsorglichen und liturgischen Dienst verbanden, um so ihr Wirken fruchtbarer zu machen.

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    Hymnus zum Chorgebet am Hochfest des hl. Ordensvaters Augustinus

Die Neuordnung der Kanonikergemeinschaft

Nach dem Niedergang des kirchlichen Lebens ab dem 9. Jahrhundert und bedingt durch den Zerfall der politischen Ordnungen im Abendland wurden die Kirche und dadurch auch die Klöster von einer neuen Sehnsucht nach Verinnerlichung des christlichen Lebens ergriffen. Diese Sehnsucht nach religiöser Erneuerung führte zu einer Kirchenreform durch Papst Gregor VII. (1073-1085). Diese betraf auch das Kanonikerinstitut, das neu geordnet und aufgespalten wurde.

Ein Teil nahm die Augustinusregel an, lebte also reguliert – daher auch der Name „Regularkanoniker“. Der andere Teil lebte ohne Ordensregel und ging im Weltklerus auf, den sog. Säkularkanonikern (lat. saeculum übers.: "Welt"). Dazu gehören die Domkapitel und die Kollegiatstifte, die aus Weltpriestern bestehen und zusammen für eine bestimmte Kathedrale oder Kirche zuständig sind, dort Gebete verrichten und zusammen für die Verwaltung verantwortlich sind.

„Chorherren“

Die deutsche zweiteilige Bezeichnung „Augustiner-Chorherr“ kommt zum einen von der Augustinusregel und zum anderen vom gemeinsamen Gebet, dem Chorgebet, unserem vornehmlichsten Dienst. Auch die deutsche Kurzversion „Chorherr“ ist gebräuchlich.

Die Anrede lautet „Herr“ worauf der Vorname folgt – z.B. „Herr Maximilian“. In anderen Gemeinschaften sind die bekannteren Bezeichnungen üblich, wie „Frater“, „Pater“, „Bruder“.

Im Rest der Weltkirche sind eher Übersetzungen des lateinischen Begriffs Canonicus Regularis Sancti Augustini, zu Deutsch Regularkanoniker des hl. Augustinus oder einfach Regularkanoniker, gebräuchlich.

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Entwicklung des Ordens

Während manche Orden an einem zentralen Ort gegründet wurden, sich von dort aus über die Welt ausbreiteten und eine rechtliche Einheit bildeten, sind Augustiner-Chorherren an verschiedenen Orten unabhängig voneinander entstanden und haben sich auch selbstständig entwickelt. Wenn es auch bisweilen gegenseitige Einflüsse geistlicher und organisatorischer Art gab, handelte es sich in der Regel um rechtlich selbstständige Klöster.

Im Laufe des zweiten Jahrtausends bildeten sich verschiedene Kongregationen, entweder indem sich vorher selbstständige Klöster zu einer rechtlichen Einheit mit mehr oder weniger zentraler Leitung zusammenschlossen oder indem Klöster, die von einem bestimmten Ursprungskloster aus gegründet wurden, in geistlicher und rechtlicher Weise verbunden blieben. Die erste davon war im 14. Jahrhundert die Kongregation von Windesheim.

Konföderation der Augustiner-Chorherren

1959 entstand die Konföderation der Augustiner-Chorherren. In ihr haben sich weltweit die Kongregationen der Augustiner-Chorherren zusammengeschlossen und sind seitdem erstmals als Gesamtorden organisatorisch fassbar, wobei die einzelnen Kongregationen ihre rechtliche und administrative Selbständigkeit behalten.

Der Konföderation steht der Abt-Primas vor, der alle sechs Jahre gewählt wird. Heutzutage bilden 9 Kongregationen die Konföderation:

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